Rechtsgebiete
Die Kanzlei ist vornehmlich im Zivilrecht und im Strafrecht tätig. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Strafrecht
Mandatierungen zu Sachverhalten aus dem allgemeine Zivilrecht, etwa das Vertragsrecht, Kaufrecht oder das Forderungsinkasso betreffend, sind selbstverständlich möglich. Speziell für das Vertragsrecht biete ich juristisches Lektorat, den Entwurf sowie die Prüfung von Vertragstexten und AGB an.
Im Arbeitsrecht und im Mietrecht werden beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Mieter und Vermieter vertreten. Nur die Kenntnis der spezifischen Probleme und Denkweisen beider Seiten gewährleistet eine optimale Beratung.
Ein guter Anwalt kann nicht Experte in allen Themengebieten sein – aus diesem Grund arbeite ich eng mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsbereichen zusammen. Sollten Sie Probleme im Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht oder öffentlichen Recht haben, so bestehen sehr gute Kontakte zu alteingesessenen Kooperationspartnern, die ich Ihnen jederzeit empfehlen kann.