Kosten
Die für einen Rechtsanwalt aufzuwendenden Kosten unterscheiden sich je nach Art der Tätigkeit, etwa außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung oder dem Verfassen von juristischen Texten, den Rechtsgebieten und den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, welche teilweise Rahmengebühren festlegen oder aber Gebühren aufgrund eines Streitwerts vorgeben.
Eine allgemeingültige Aussage zur Höhe der voraussichtlichen Kosten kann pauschal daher nicht erfolgen. Die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten setzt die Kenntnis des Sachverhalts voraus, so dass ich Sie bitten muss, mich zu kontaktieren und den Sachverhalt kurz zu schildern. Im Anschluss kann ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten nennen, wobei diese Beratung selbstverständlich kostenlos ist.
Grundsätzlich berechne ich für die einzelnen Tätigkeiten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, jedoch sind auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich, sofern Sie diese wünschen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage.
Sollten Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen einen Rechtsstreit zu führen, möchte ich Sie auf die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinweisen. Soweit es sich um außergerichtliche Tätigkeiten handelt, ist Beratungshilfe direkt bei Ihrem lokalen Amtsgericht zu beantragen. Befinden Sie sich schon in einer gerichtlichen Streitigkeit, beantrage ich Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht. Formulare und Hinweise dazu finden Sie unter dem Menüpunkte Formulare.