Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten ihre Ansprüche effektiv und umfassend gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchsetzen?
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. In vielen Fällen sind die Anwaltskosten von der KFZ – Haftpflichtversicherung als Unfallfolgeschaden zu ersetzen. Soweit es sich nicht nur um absolute Bagatellschäden handelt und der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, können Sie einen Anwalt mit der Durchführung der Schadensregulierung beauftragen.
Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Es wird keine Schadensposition vergessen und Streitfragen über den Schadensumfang, sowie der Durchsetzung der Ansprüche werden ohne weiteren Aufwand für Sie geklärt. Die möglichen Schadenspositionen sind:
- Gutachterkosten
- Haushaltsführungsschaden
- Heilbehandlungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Reparaturkosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Wiederbeschaffungskosten
Bereits unmittelbar nach dem Unfall ist zunächst an die Sicherung der Beweise zu denken. Außer in Bagatellfällen ist die Polizei über den Unfall zu informieren und zum Unfallort zu rufen. Aufgrund der Schadensminderungspflicht der Unfallbeteiligten ist im Anschluss Achtsamkeit gefragt. So ist darauf zu achten, dass nicht jeder Unfallschaden repariert werden darf, da im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird und höhere Reparaturkosten nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden können.
Bei allen Schadenspositionen lauern im Detail Fallstricke, die mitunter dazu führen, dass Kosten, die Sie aufwenden, nicht ersetzt werden. So sind etwa Mietwagenkosten nur bis zu einer bestimmten Fahrzeugklasse zu ersetzen, weshalb Sie zur Sicherheit den Autovermieter auf den Verkehrsunfall hinweisen sollten und darum bitten sollten einen Mietwagen zu empfehlen, dessen Kosten von der Haftpflichtversicherung ohne Beanstandung ersetzt werden.
Bei Fragen und Problemen in diesem Zusammenhang empfiehlt sich ebenfalls anwaltlicher Rat.